Was leistet die Selbsthilfe Mantel?Die Unterstützungseinrichtung hat sich seit Gründung dem Ziel verschrieben, im Sterbefall unbürokratische und schnelle Hilfe aus den Mitteln aller Mitglieder für die Hinterbliebenen zu leisten: Das aktuelle Sterbegeld, welches nach der Satzung sofort fällig ist, beträgt zur Zeit 1.280 €. Der Sterbebeitrag hierfür, welcher nur bei einem Todesfall in bar einkassiert wird beträgt derzeit 1 € je Sterbefall. Mitglieder des Vereines können alle erwachsenen Personen im Gemeindegebiet von 92708 Mantel/Oberpfalz bis zum vollendeten 34. Lebensjahr werden (35. Geb.), unter Umständen auch bis zum vollendeten 39. Lebensjahr (40. Geb.). Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Grundlage der Aufnahme ist eine schriftliche Aufnahmeerklärung auch als PDF-Dokument: (bitte ausdrucken und bei einem Vorstandsmitglied abgeben) nach Maßgabe der Der Aufnahmebeitrag in der Höhe eines Sterbebeitrages von zur Zeit einem Euro ist sofort zu entrichten. Nach dieser Zahlung ist das neue Mitglied voll abgesichert. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur für die Mitglieder die zwischen dem 35. und 39. Lebensjahr aufgenommen wurden. Nur diese haben während einer 5-jährigen Karenzzeit ein wesentlich vermindertes Sterbegeld. Tipp für auswärtige Mitglieder: Der Vorstand hat beschlossen, dass in Abweichung obiger Regelung ein auswärtiges Mitglied seinen Lebenspartner ebenfalls aufnehmen lassen kann. Hierdurch soll auch diesen Familien eine gegenseitige Absicherung durch die Selbsthilfe möglich sein. Die Altersregel gilt jedoch wie oben. Angeboten wird ferner zur vollständigen Absicherung der Bestattungskosten der einfache Abschluß eines persönlichen Zusatzsterbegeldes über den sehr guten Gruppenvertrag Nr. 4/410198 der Selbsthilfe Mantel mit der Allianz. Diese zusätzliche Absicherung läuft ausserhalb der Vereinssatzung und ist auch für Nichtmitglieder möglich. Es gibt hier ebenfalls keinerlei Gesundheitsfragen. Das Höchsteintrittsalter ist 70 Jahre. Die Versicherungssumme beträgt wahlweise 6.000 € oder 10.000 € nach dem Ende des 3. Versicherungsjahres. Die je nach Alter gestaffelten Beiträge für das Zusatzsterbegeld werden nicht durch die Selbsthilfe einkassiert, sondern monatlich per Lastschrift abgebucht. Ein persönliches Angebot erhält man mit dem vereinfachten Antrag: bitte das PDF-Dokument | |